Großbritannien: Kein Daten­schutz­problem bei Spieler-Überwachung

Posted on: 08/10/2021, 04:00h. 

Last updated on: 08/10/2021, 04:01h.

Die britische Glücksspielaufsicht (UKGC) hat die Vereinbarkeit der Datenerfassung zu Spielerschutzzwecken mit den geltenden Datenschutzrichtlinien geprüft. Wie die Behörde am Donnerstag berichtet hat [Seite auf Englisch], solle es Betreibern künftig möglich sein, sogenannte „Single Customer Views“ durchzuführen. Hierbei vergleichen Anbieter ihre Kundendaten untereinander, um Spieler mit mehreren Glücksspiel-Konten zu identifizieren.

Datenschutz Schloss
Britische Glücksspiel-Anbieter können künftig Kundendaten zu Spielerschutzzwecken abgleichen (Bild: Piqsels/CC0)

Der Abgleich der Daten solle dazu beitragen, über das Online-Spielverhalten jedes Glücksspielers ein „ganzheitliches“ Bild zu erlangen. Online-Glücksspieler in Großbritannien verfügten im Durchschnitt über Accounts bei drei verschiedenen Anbietern. Unter den jüngeren Kunden seien es häufig noch mehr, so die Behörde.

Selbst wenn alle Anbieter ihren Spielerschutz- und Sorgfaltspflichten zu voller Zufriedenheit nachkämen, wüssten sie nicht unbedingt, wie viel ein Kunde tatsächlich spiele, wenn mehrere Accounts vorlägen. Der Datenaustausch unter den Anbietern sei daher schon lange als eine neue Spielerschutz-Maßnahme diskutiert worden.

Bei einer Single Customer View sollen sämtliche vom Kunden angegebenen und generierten Daten geteilt und verglichen werden. Neben personenbezogenen Daten wie Name, Adresse, Alter und Geburtsdatum umfasst dies sämtliche Daten zu Gewinnen, Verlusten, Ein- und Auszahlungen und genutzten Zahlungsmitteln. Darüber hinaus werden die Dauer, Häufigkeit und Intensität des Spiels betrachtet. Dabei wird analysiert, ob der Kunde „Verlusten nachjagt“, welche Boni er in Anspruch nimmt und ob Spielerschutz-Maßnahmen seitens des Spielers aktiviert wurden.

Alt. “In der Vergangenheit seien entsprechende Vorhaben immer wieder an Datenschutzbedenken gescheitert, so die UKGC. Deshalb habe die Glücksspielaufsicht nun mit dem Information Commissioner’s Office (ICO) kooperiert. Hierbei handelt es sich um eine unabhängige öffentliche Einrichtung, die sich dem Thema Datenschutz widmet und ihre Berichte direkt an das Parlament übermittelt.

Datenaustausch muss gründlich abgewogen werden

In dem am Donnerstag veröffentlichten Bericht hat das ICO nun bestätigt, dass eine derartige Überprüfung und der Abgleich von Kundendaten mit der Datenschutz-Grundverordnung Großbritanniens prinzipiell vereinbar sein können. Berücksichtigt werden müssten dabei jedoch vor allem die Unterpunkte „Öffentliche Aufgabe“ (Art. 6 (1) (e)) und „Legitimes Interesse“ (Art. 6 (1) (f)) des Regelwerks.

In Bezug auf die „Öffentliche Aufgabe“ müsse es zunächst ein britisches Gesetz geben, welches den Grundstein für den Datenaustausch unter Glücksspiel-Anbietern lege. Das Gesetz müsse vorschreiben, dass jedweder Datenaustausch allein dem öffentlichen Interesse dienen dürfe.

Mit Blick auf die Vorgabe „Legitimes Interesse“ müsse abgewogen werden, ob ein Eingriff in den Datenschutz aller Kunden gerechtfertigt sei, auch wenn nur ein Teil der Spieler unter problematischem Spielverhalten leide und somit von der Maßnahme profitieren könne.

Mit diesem Fazit zeigte sich der neue Glücksspiel-Minister Chris Philp zufrieden:

Ich begrüße das Ergebnis des Information Commissioner’s Office, dass Daten sicher zwischen Anbietern geteilt werden können, um zu verhindern, dass Problemspieler existenzvernichtende Verluste erleben. Es ist von größter Bedeutung, dass noch mehr getan wird, um zu verhindern, dass Menschen eine gefährliche Spielsucht entwickeln, bis sie an den Punkt geraten, ihr Leben zu ruinieren.

Anbieter müssten jetzt kooperieren und eine gemeinsame Lösung finden, um das Projekt „Single Customer View“ in die Tat umzusetzen.