Österreich: Zentrale Sperrdatenbank Spielsüchtiger am Start

Posted on: 08/02/2021, 01:50h. 

Last updated on: 08/02/2021, 01:50h.

Der österreichische Verein Spielerhilfe hat den Start einer zentralen Sperrdatenbank angekündigt. In einer Pressemitteilung teilte die mittlerweile seit 14 Monaten aktive Organisation am Sonntag mit, dass die Datenbank in wenigen Wochen verfügbar sei. Diese solle es Spielern ermöglichen, sich sowohl vom terrestrischen Spiel als auch von Online-Casinos ausschließen zu lassen.

Schloss, binäre Zahlen
Zentrale Sperrdatenbank Spielsüchtiger bald in Österreich verfügbar. (Bild: pixabay.com)

Derzeit werde die Online-Plattform vorbereitet und überprüft. Vor allem im sensiblen Bereich des Datenschutzes werde der gesamte Registrierungsprozess genau beleuchtet und optimiert.

Der Bedarf an einem derartigen Mechanismus des Spielerschutzes sei da. Bereits nachdem die Einrichtung der Datenbank im November letzten Jahres angekündigt worden sei, hätten sich zahlreiche Interessenten gemeldet und gefragt, wann ein Eintrag erfolgen könne.

Der Sprecher des Vereins Spielerhilfe, Christoph Holubar, erklärt:

Die Nachfrage ist definitiv da. Laut Erhebungen sind in Österreich mindestens 90.000 Personen von problematischem Spielverhalten betroffen. Die Dunkelziffer dürfte aber weit höher sein.

Das Finanzministerium sowie Lizenznehmer seien diese Woche zur Teilnahme an dem Projekt eingeladen worden. Zu den Konzessionären gehören unter anderem die Österreichischen Lotterien, die Casinos Austria AG, ADMIRAL Casinos & Entertainment AG sowie AMATIC.

Die Beteiligten betonten immer wieder die große Bedeutung des Spielerschutzes. Nun sei es an der Zeit zu zeigen, dass es sich bei diesen Aussagen nicht nur um leere Worthülsen handele, kommentiert Holubar.

Einrichtung der Sperrdatenbank: Niemand fühlt sich zuständig

Lizenzierte Anbieter in Österreich sind bereits seit der Verabschiedung des Glücksspielgesetzes im Jahre 2010 zur Teilnahme an einer Sperrdatenbank des Bundes verpflichtet. Allerdings sei dies weder seitens der Politik noch seitens der Betreiber umgesetzt worden.

4 Abs 3 Z 7 NÖ Spielautomatengesetz sieht Folgendes vor:

Der Betrieb von Glücksspielautomaten darf nur bei Teilnahme an einer bundesrechtlich vorgeschriebenen Austauschverpflichtung von Daten über Sperren und Beschränkungen von spielenden Personen zwischen Glücksspielanbietern erfolgen.

Erst Ende 2019 kam es auf Anfrage des Vereins Spielerhilfe zu einer Reaktion vom Bundesministerium für Finanzen. In einer Stellungnahme kommentierte das Ministerium, dass zurzeit die Möglichkeit eines betreiberübergreifenden Sperrdatenaustauschs „sondiert werde“.

Dennoch seien Lizenzen in Österreich erteilt worden. Dies sei absurd, erklärte das Finanzministerium, denn diese hätten „mangels Vorliegen einer Datenbank“ nicht vergeben werden dürfen.

Auch Finanzminister Gernot Blümel beantwortete die Anfrage der Spielerhilfe. In seinem Schreiben erklärte er, dass er davon ausgegangen sei, die Betreiber müssten die Sperrdatei selbst einrichten:

Unter anderem wurde eine grundsätzliche Austauschverpflichtung von Daten und Besuchs-bzw. Spielsperren oder Begrenzungen zwischen Glückspielanbietern für Automatensalons Terminals vorgesehen.

Kein echtes Interesse am Spielerschutz?

In seiner Pressemitteilung erklärt der Verein, dass im Rahmen persönlicher Gespräche mit politischen Entscheidungsträgern sowie mit Repräsentanten der Branche der Eindruck entstanden sei, dass es keine ernsthaften Ambitionen für die Einrichtung einer Sperrdatenbank gebe, weder seitens der Politik noch seitens der Betreiber.

Das Finanzamt müsse mit erheblichen Einbußen rechnen, sollte die Datenbank online gehen. Auch die Betreiber der Spielstätten und Glücksspiel-Plattformen müssten Verluste hinnehmen.

Daher habe der Verein angekündigt, sich dieses Problems annehmen zu wollen, auch ohne die Unterstützung des Finanzministeriums und der Betreiber. Die Spielerhilfe werde 2021 für einen „stark positiven Effekt beim Spielerschutz in Österreich“ sorgen.