Illegales Glücksspiel? TSV 1860 Merchandising GmbH stoppt Losverkauf

Posted on: 19/02/2020, 04:39h. 

Last updated on: 19/02/2020, 04:39h.

Die Merchandising-Tochter des Fußball-Drittligisten TSV 1860 München hat den Losverkauf zu einem Auto-Gewinnspiel mit sofortiger Wirkung eingestellt. Dies berichtet die Fanseite löwenmagazin.de Die Aktion könnte den Tatbestand der Veranstaltung eines unerlaubten Glücksspiels erfüllt haben.

Flagge 1860 München
Veranstaltete die TSV 1860 Merchandising GmbH ein illegales Glücksspiel? (Quelle:pixabay.com/jorono)

Das ultimative Fanmobil

In seinem Fan-Shop wirbt TSV 1860 München derzeit mit der Verlosung eines „ultimativen Löwen-Fanmobils“. Der Nissan im Wert von 18.600 Euro trägt das spezielle Design des Vereins. Jeder, der für mindestens 150 Euro in einem der lokalen Fanshops des Klubs einkauft, erhält per Gratislos die Chance auf den Neuwagen.

Die Entscheidung soll im Dezember 2020 fallen. Beim letzten Heimspiel des TSV im laufenden Jahr werde der Gewinner per Zufallsprinzip aus einem Lostopf gezogen und vom Stadionsprecher ausgerufen.

Laut Angaben der Macher der Fanseite löwenmagazin.de sahen die Teilnahmebedingungen jedoch vor Kurzem noch einen weiteren Weg zum Auto im Löwen-Design vor.

So habe auch die Möglichkeit bestanden, Lose für jeweils 35 Euro direkt zu erwerben, wie auch ein Sprecher der Regierung von Oberbayern bestätigt habe:

Die Möglichkeit, ein Los käuflich erwerben zu können, hat der Veranstalter zwischenzeitlich aufgegeben. Ob bereits Lose verkauft wurden, ist uns aktuell nicht bekannt. Dies wird Gegenstand weiterer Sachverhaltsermittlungen sein.

Einnahmen für den guten Zweck?

Bereits kurz nach Bekanntwerden des Gewinnspiels hatten Kritiker vermutet, dass die für den Fanshop verantwortliche TSV 1860 Merchandising GmbH mit dem Verkauf der Lose möglicherweise gegen rechtliche Vorgaben verstoße.

Laut Angabe der Stadt München gibt es die Möglichkeit, eine Sondergenehmigung für den ansonsten unter das staatliche Glücksspielmonopol fallenden Losverkauf zu erhalten. Diese verlangt jedoch, dass jegliche Erlöse dem guten Zweck zugutekommen.

Ein Antrag auf Sondergenehmigung seitens der Veranstalter scheint dem Start der Verlosung des Fanmobils nicht vorangegangen zu sein. Hinweise auf eine gemeinnützige Verwendung der eingenommenen Gelder habe es zumindest nicht gegeben, so der Fanklub.

Ob sich das Gewinnspiel des TSV 1860 zumindest jetzt rechtlich auf der sicheren Seite befindet, scheint bislang offen. Offenbar prüfen die zuständigen Stellen derzeit, inwieweit das an den Einkauf geknüpfte Gratislos tatsächlich als unentgeltliche und somit unproblematische Teilnahmemöglichkeit zu werten ist.

Möglich, dass sie zu dem Schluss kommen, es handele sich hierbei um einen sogenannten versteckten Einsatz. Dann stünde wohl eine erneute Änderung der Teilnahmebedingungen ins Haus.