Glücksspiel-Werbung von Paddy Power: Britische Werbeaufsicht gibt Beschwerde statt

Posted on: 16/06/2022, 01:51h. 

Last updated on: 16/06/2022, 01:51h.

Ein Werbespot des Glücksspiel-Anbieters Paddy Power darf in Großbritannien nicht mehr ausgestrahlt werden. Dies entschied gestern die nationale Werbeaufsicht Advertising Standards Authority (ASA). Im fraglichen Spot sei suggeriert worden, dass das Glücksspiel Vorrang vor dem Familienleben habe.

Paddy Power Annahmestelle
Der Buchmacher Paddy Power darf eine seiner Glücksspiel-Werbungen nicht mehr ausstrahlen (Quelle: flickr.com, Kake, licensed under CC BY-NC-SA 2.0)

Ermutigung zu unverantwortlichem Glücksspiel

Wie die ASA mitteilt, handele es sich bei der gerügten Glücksspiel-Werbung um einen TV-Spot und eine Anzeige bei Streaming-Angeboten gleichen Inhalts. Der Clip sei laut ASA im März dieses Jahres zu sehen gewesen und habe zu zwei offiziellen Beschwerden bei der Werbeaufsicht geführt.

In der Werbung sei laut ASA eine Familienszene zu sehen gewesen. Ein auf einem Sofa sitzender junger Mann sei am Handy mit dem Paddy-Power-Spielangebot beschäftigt gewesen. Währenddessen habe seine Partnerin ihn gefragt, ob er denke, dass sie im Alter ihrer Mutter ähneln werde. Nur auf das Glücksspiel konzentriert habe er mit “Das hoffe ich” geantwortet.

Erst danach sei ihm aufgefallen, dass es sich hierbei wohl nicht um eine passende Antwort gehandelt habe. Zu diesem Zeitpunkt habe eine Stimme aus dem Off erklärt: „Egal, wie sehr Sie es vermasseln, bei Paddy Power Games bekommen Sie immer eine neue Chance.“ Daraufhin habe sich der Mann wieder dem Glücksspiel zugewandt.

Beide Beschwerdeführenden hätten in dem Clip Verstöße gegen die Werberichtlinien erkannt. Die Werbung stelle das Glücksspiel als eine vorrangige Beschäftigung im Leben dar und sei somit als „unverantwortlich“ zu einzustufen.

Zudem rege sie durch den Werbeclaim „Egal, wie sehr Sie es vermasseln, mit Paddy Power Games bekommen Sie immer eine neue Chance” zum Weiterspielen nach erlittenen Verlusten an. Dies widerspreche dem Verbot der Ermutigung zu unverantwortlichem Spielverhalten.

Glücksspiel als Priorität im Leben

In ihrer Entscheidungsbegründung [Seite auf Englisch] folgte die ASA den Beschwerden weitgehend. So schrieb die Werbeaufsicht:

Wir räumen ein, dass der Werbespot in einem heiteren Ton gehalten war, waren aber der Ansicht, dass die meisten Zuschauer wahrnehmen würden, dass der junge Mann sich bei einer Familienveranstaltung unangemessen verhielt, weil er durch das Spielen abgelenkt war (…) Obwohl wir akzeptieren, dass es sich nur um einen kurzen Moment handelte, waren wir der Meinung, dass die meisten Zuschauer erkennen würden, dass die Ablenkung durch das Glücksspiel zu einem peinlichen Fauxpas bei einer Familienveranstaltung geführt hatte. Daher kamen wir zu dem Schluss, dass der Werbespot das Glücksspiel als Priorität im Leben gegenüber der Familie darstellt.

Glücksspiel-Betreiber Paddy Power hatte dieser Interpretation während des Verfahrens widersprochen. So ziehe der junge Mann das Glücksspiel keinesfalls in unzulässiger Weise der Beschäftigung mit der Familie vor. Vielmehr zeige die Werbung einen pflichtbewussten jungen Mann, der am sonntäglichen Essen bei den Schwiegereltern teilnehme.

Aus der dargestellten Kommunikation und Interaktion sei keinesfalls abzuleiten, dass er sich von seiner Umwelt abkapsele oder unter einem problematischen Spielverhalten leide. Vielmehr sei er „ruhig und besonnen und genieße das Glücksspiel-Produkt zwanglos bei einer passenden Gelegenheit in seiner Freizeit“.

Ungeachtet dessen akzeptiere der Glücksspiel-Betreiber die Entscheidung der Werbeaufsicht und halte sich auch künftig an deren Hinweise zur Gestaltung seiner Werbung, so das Unternehmen in einem Statement.