Urteil in Ludwigsburg: Spielhallen­techniker unterschlugen 695.000 Euro

Posted on: 25/02/2020, 04:27h. 

Last updated on: 25/02/2020, 04:27h.

Das Amtsgericht Ludwigsburg verurteilte gestern drei ehemalige Angestellte einer Spielhallenkette zu Bewährungs- und Geldstrafen. Die Männer, die für die technische Überwachung und Leerung von Spielautomaten zuständig waren, hatten Gelder in Höhe von knapp 700.000 Euro unterschlagen.

Goldene Justitia-Statue
Drei ehemalige Spielhallentechniker mussten sich in Ludwigsburg wegen Unterschlagung vor Gericht verantworten (Quelle:pixabay/pixel2013)

695.000 Euro aus Spielautomaten gestohlen

In Ludwigsburg mussten sich drei ehemalige Mitarbeiter eines Spielhallenbetreibers vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft hatte den Männern im Alter von 49 bis 56 Jahren Untreue in über 30 Fällen vorgeworfen.

Sie sollen zwischen 2016 und 2018 regelmäßig Gelder aus Spielautomaten, für deren technische Betreuung sie zuständig waren, entwendet haben. Insgesamt soll sich der Schaden auf über 695.000 Euro belaufen.

2018 gab es in Deutschland 8.836 konzessionierte Spielhallenstandorte. Das legale Angebot umfasste 143.525 Geldspielgeräte. Dies entspricht einem ungefähren Rückgang von 2 % zum Jahr 2014. Durch das Inkrafttreten rechtlicher Neuerungen ist mit einem weiteren Sinken der Zahlen zu rechnen.

Das Amtsgericht verurteilte zwei der Angeklagten zu Bewährungsstrafen von 24 bzw. 15 Monaten. Der dritte Beschuldigte muss wegen Beihilfe eine Geldstrafe entrichten.

Buchhalterin kam Trio auf die Schliche

Der als Zeuge geladene Geschäftsführer der Spielhallenkette hatte sich vor Gericht schwer enttäuscht vom Verhalten seiner Mitarbeiter gezeigt. Er gab an, dass die Techniker weitestgehend unabhängig und eigenverantwortlich tätig gewesen seien:

Herr Z. hat schon zehn Jahre für uns gearbeitet. Die anderen sieben und acht Jahre. Das war ein absolutes Vertrauensverhältnis.

Ans Licht gekommen waren die Unterschlagungen, als eine neue Mitarbeiterin im Sommer 2018 Auffälligkeiten in der Buchhaltung bemerkte.

Vor Gericht hatte die Frau angegeben, dass gelegentliche Abweichungen zwischen den Abrechnungen der Techniker, die auch für die Leerung der Geräte zuständig seien, und dem tatsächlichen Bestand nicht außergewöhnlich seien. Zumeist ließen sich die Fehler schnell aufklären. Im Fall der nun verurteilten Mitarbeiter seien die Diskrepanzen aber so massiv gewesen, dass sie ihnen nachgegangen sei.

Bei der anschließenden polizeilichen Vernehmung hatte der Hauptangeklagte zugegeben, mindestens 30.000 Euro der Automatengelder in die eigene Tasche gesteckt zu haben. Im Verlauf des Prozesses war er hiervon wieder abgewichen:

Ebenso wie seine Komplizen hatte er vergeblich versucht, die Fehlbeträge mit möglichen Abrechnungsfehlern oder etwaiger Manipulation der Geräte zu erklären. Das Gericht ließ sich davon jedoch nicht beeindrucken