Von 0,1 bis 1,1 %: UKGC definiert Glücksspielabgaben für Spielerschutz
Posted on: 26/08/2025, 03:57h.
Last updated on: 25/08/2025, 02:02h.
- In Großbritannien wird das System der Glücksspielabgaben für den Spielerschutz neu definiert.
- Anstelle der freiwilligen Beiträge treten zum 1. September Pflichtabgaben.
- Diese rangieren zwischen 0,1 bis 1,1 % der Bruttospielerlöse der Betreiber.
In den vergangenen Jahren wurden britische Maßnahmen für den Spielerschutz wie Forschung und Therapie durch freiwillige Glücksspielabgaben der lizenzierten Anbieter finanziert. Dieses System wird im September durch eine Pflichtabgabe für jedes Glücksspielunternehmen abgelöst. Damit will die Glücksspielbehörde die Einnahmen sichern und für mehr Gerechtigkeit unter den Anbietern sorgen.

Um Öffentlichkeit und Anbieter über die Details zu informieren, veröffentlichte die UK Gambling Commission Ende vergangener Woche ihre Leitlinien [Seite auf Englisch]. Darin definiert sie die obligatorischen Zahlungen aus den jährlichen Einnahmen der Lizenznehmen.
Diese Gelder sollen in ein neues System zur Finanzierung von Forschung, Aufklärung und Behandlung (englisch: research, education and treatment, kurz: RET) der Glücksspielschäden fließen. Laut UKGC liegen die künftigen RET-Sätze der Betreiber zwischen 0,1 % und 1 % der Erlöse.
Zur Ermittlung des Beitrags erklärt die Behörde:
Die Berechnung des gemäß der gesetzlichen Abgabe geschuldeten Betrags basiert auf den Daten, die die Lizenznehmer über die behördlichen Meldungen bereitstellen. Gemäß dem Glücksspielgesetz von 2005 sind die Lizenznehmer verpflichtet, wahrheitsgemäße und korrekte Daten rechtzeitig bereitzustellen.
Zugleich drohen die staatlichen Regulierer bei Verstößen mit Sanktionen. Die Übermittlung falscher Daten ist mit einem Gesetzverstoß durch den Lizenznehmer gleichzusetzen. Dieser kann mit Geldstrafen oder gar Lizenzentzug geahndet werden.
Wer zahlt welche RET-Abgabe?
Der Anteil der Abgaben an den Bruttoerlösen variiert je nach Angebot des Unternehmens. Am höchstem fallen die Pflichtbeträge bei Online-Slots, virtuellen Casinospielen und Bingo aus. Für diese Glücksspielprodukte müssen Unternehmen jährlich 1,1 % ihrer Bruttospielerträge abführen
Etwas günstiger wird es für Betreiber terrestrischer Spielstätten. Für Casinos und Bingohallen fällt ein Satz von 0,5 und für Spielhallen von 0,4 % an. Die Einnahmen der Gaming-Arcaden werden sogar nur mit 0,1 % besteuert.
Im Gegensatz zu Casinos macht die UKGC beim Wettgeschäft keinen Unterschied zwischen dem Vertriebskanal. Dort fallen für landbasierter Wettbüros wie für das Online-Pendant Abgaben von 0,4 % an. Hinzukommen Lotterien, die ab September 0,1 % bezahlen müssen.
Die Zahlung der Abgaben für das erste Jahr erfolgt relativ schnell. Die von der Behörde Anfang September verschickten Rechnungen müssen bis zum 1. Oktober beglichen werden. Verzögerungen können ebenfalls zum Verlust der Lizenz führen.
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