Super-Gau für Buchmacher: Verwaltungsgericht setzt Erlaubnisverfahren für Sportwetten aus
Veröffentlicht am: 3. April 2020, 10:57 Uhr.
Letzte Aktualisierung am: 3. April 2020, 11:02 Uhr.
Lange Zeit hatten Buchmacher darauf gewartet, endlich eine deutsche Sportwettenlizenz erhalten zu können. Doch nun hat das Verwaltungsgericht Darmstadt das Sportwettenerlaubnisverfahren mit Beschluss zum 1. April 2020 gestoppt.

Ein österreichischer Wettanbieter habe erfolgreich vorgebracht, dass das Verfahren „nicht transparent und diskriminierungsfrei sei“, wie der Deutsche Sportwettenverband (DSWV) auf seiner Webseite berichtet.
Für Sportwettenanbieter, die sich auf eine Lizenz beworben haben, bedeutet dies weitere Verzögerungen auf dem Weg zum legalen Wettbetrieb.
Österreichische Anbieter erneut vor Gericht
Es ist nicht das erste Mal, dass ein österreichischer Wettanbieter vor dem Darmstädter Verwaltungsgericht klagt und damit das Konzessionsverfahren verzögert. Bereits im Jahre 2015 hatte ein österreichischer Wettbetreiber vorgebracht, dass das Auswahlverfahren für Sportwettenlizenzen gegen die Dienstleistungsfreiheit verstoße. Das Unternehmen war mit der Klage gegen einen Ablehnungsbescheid der Behörden vorgegangen.
Der Deutsche Sportwettenverband fordert schnelle Klärung
Der Deutsche Sportwettenverband zeigt sich aufgrund der neuerlichen Verzögerungen verärgert. Verbands-Präsident Mathias Dahms äußerte sich enttäuscht über die Entscheidung der Darmstädter Richter:
„Die Entscheidung des Gerichts ist für unsere Mitglieder ein schwerer Schlag. Obwohl uns bereits 2012 vom Gesetzgeber Konzessionen in Aussicht gestellt wurden, steht eine baldige Erlaubniserteilung, die der seit Jahresbeginn geltende Glücksspielstaatsvertrag ermöglichen sollte, jetzt zum wiederholten Male in den Sternen. Daran ist besonders ärgerlich, dass es längst Erlaubnisse geben könnte: Das Glücksspielkollegium kann sich seit Wochen nicht einigen, obwohl entscheidungsreife Anträge auf dem Tisch lagen (…). Den Sportwettenanbietern in Deutschland wird abermals der Zugang zu einem regulierten Markt und damit Rechtssicherheit verwehrt.“
Mitleid habe Dahms derzeit aber nicht nur mit den Antragstellern, die „Aufwand und Energie“ in das Vergabeverfahren investiert hätten, sondern auch mit den „Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen im hessischen Innenministerium.“
Sie hätten sich in den vergangenen Monaten besonders engagiert gezeigt. Dahms hoffe, dass die Erlaubnisvergabe rasch weitergehe. Für den DSWV handele es sich um einen „vermeidbare Situation“, die „für alle Seiten unbefriedigend“ sei.
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