Österreich: Datenschützer verbieten Herausgabe von Novomatic-Mitarbeiter­daten

Posted on: 17/03/2021, 01:19h. 

Last updated on: 17/03/2021, 01:19h.

Die österreichische Datenschutzbehörde hat am Dienstag entschieden, dass die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) nicht die Sozialversicherungsdaten von 3.000 Novomatic-Beschäftigten an den Ibiza-Untersuchungsausschuss herausgeben darf. Laut dem Kurier habe die Behörde der ÖGK in einem Bescheid mitgeteilt, dass eine Offenlegung der Daten unzulässig sei.

Aktenordner in einem Regal
Die ÖGK darf keine Daten von Novomatic-Mitarbeitern weitergeben. (Quelle: Pixabay)

Die Weitergabe der persönlichen Informationen an den U-Ausschuss hatten die Parteien SPÖ und NEOS vergangene Woche gefordert. Sie hatten laut Presse verlangt, die Namen, Geburtsdaten und Adressen der Novomatic-Angestellten mit Spendenlisten für die ÖVP abgleichen zu lassen. Datenschützer und Juristen hatten den Vorstoß mit Hinblick auf datenschutzrechtliche Bedenken kritisiert.

Das Verlangen nach den 3.000 Mitarbeiterdaten löste in Österreich einen medialen Skandal aus. Sogar die NEOS-Abgeordnete Stephanie Krisper, die sich zuerst für die Idee eingesetzt hatte, forderte ein Rückrudern ihrer Partei. Sie hatte auf Twitter geschrieben, dass man „bei solchen höchstsensiblen personenbezogenen Daten“ mit besonderer Vorsicht agieren müsse.

Wie begründet die Datenschutzbehörde das Verbot?

In dem Behördenschreiben, dass dem Kurier vorliege, argumentiere die Datenschutzbehörde, dass es sich bei dem Verlangen um einen „ungerechtfertigten Grundrechtseingriff“ handele.

„Bei dieser hohen Anzahl an Beschäftigten und auf Grund der Größe des Novomatic-Konzerns“ sei davon auszugehen, dass der Großteil der Betroffenen nicht den Begriff VertreterInnen der Republik oder VertreterInnen der Glücksspielbranche erfüllten. Vielmehr handele es sich um ein allgemeines Personal, welches den Grundrechtseingriff erdulden müsste.

Laut Kurier sei die Behörde außerdem der Ansicht, dass die Offenlegung Tausender Personendaten nicht dem Zweck angemessen sei. Die Behörde schreibe von einem „undifferenzierten Verlangen.“

ÖVP teilt Kritik

Der ÖVP-Politiker Wolfgang Gerstl, Fraktionsführer im Ibiza-Ausschuss, hat die Entscheidung der Datenschutzbehörde am Dienstag in einer Pressemitteilung begrüßt. Er warf SPÖ und NEOS „Tabubruch unter dem Deckmantel der Aufklärung“ vor:

Die selbsternannten Daten- und Arbeitnehmerschützer agieren völlig ohne Skrupel und begehen eine Grenzüberschreitung nach der anderen. Das Wichtigste, die seriöse Aufklärung im U-Ausschuss, bleibt dabei gänzlich auf der Strecke.

Laut Gerstl seien SPÖ und NEOS einen „völlig indiskutablen Schritt zu weit gegangen sind“. Mit dem „Nein der Datenschutzbehörde sei sichergestellt, dass die Privatsphäre tausender Menschen gewahrt“ bleibe, so Gerstl weiter.