Dänemark verschärft Regeln für Glücksspiel-Marketing
Posted on: 17/07/2025, 03:40h.
Last updated on: 16/07/2025, 05:42h.
- Auf Glücksspiel-Anbieter kommen in Dänemark strengere Regeln beim Marketing zu.
- Die neuen Vorgaben umfassen unter anderem Werbe-E-Mails und Boni.
- Die ROFUS-Spielersperre spielt künftig eine noch wichtigere Rolle.
Glücksspielbetreiber werden in dem skandinavischen Land nur noch unter erschwerten Bedingungen ihr Marketing betreiben können. Die Glücksspielbehörde veröffentlichte am Mittwoch neue Vergaben für Glücksspiel-Boni, -Promotions und -Marketing-E-Mails in Dänemark.

Die Änderungen betreffen alle lizenzierten Anbieter, die in Dänemark für ihr Glücksspielangebot werben möchten. Ein Fokus liegt dabei auf Promotions. Diese müssen jeweils an mindestens 100 Spieler gehen, um keine falsche Exklusivität vorzutäuschen.
Dazu müssen Betreiber sicherstellen, dass sie bei allen Werbemaßnahmen die Gewinnchancen korrekt darstellen. Die geänderten Vorschriften sehen vor, dass die Gewinnchancen transparent kommuniziert werden müssen. Gleiches gilt für alle relevanten Konditionen des Angebots.
Das Marketing darf sich selbstverständlich nicht an Minderjährige richten. Darüber hinaus darf die Werbung nicht den Eindruck zu erwecken, dass Glücksspiele zu finanziellem Erfolg oder sozialer Akzeptanz führen. Ebenso ist der Einsatz von Prominenten in den Marketingkampagnen verboten.
Darüber hinaus begrenzt die Behörde den Wert der Promotions. Diese dürfen jeweils 1.000 DKK (134 Euro) nicht überschreiten.
Außerdem müssen die Anbieter Anforderungen wie zeitliche Beschränkungen und Mindesteinsätze in ihren Kampagnen deutlich darlegen. Auch dies hat zum Ziel, die Verbraucher nicht zu verwirren.
Verpflichtende ROFUS-Anfragen
Beim Versand ihrer Marketing-E-Mails müssen sich Anbieter über das Spielverhalten der Adressaten vergewissern. Die Behörde verpflichtet sie dazu, die Liste der Anzusprechenden vor dem Absenden mit der ROFUS-Spielersperre zu synchronisieren.
Vor dem Versand müssen Betreiber sicherstellen, dass die Adressaten nicht in der Spielersperre ROFUS registriert sind. Erst wenn diesbezüglich keine positive Rückmeldung kommt, dürfen die potenziellen Kunden per E-Mail oder auf anderen digitalen Kanälen aktiv angesprochen werden.
Neben der ROFUS-Abfrage bei Marketingkampagnen müssen Betreiber von landbasiertem und Online-Glücksspiel auf das Sperrregister und andere Spielerschutz-Tools hinweisen. Die Werbung muss derart gestaltet sein, dass Informationen zu ROFUS oder StopSpillet deutlich zu sehen sind.
Bei Verstößen gegen die Marketing- oder Bonusregeln droht Spillemyndigheden mit umgehenden Sanktionen. Diese können von Verwarnungen bis hin zu Geldstrafen reichen. In besonders schweren Fällen behält sich die Behörde zudem einen Lizenzentzug vor.
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