KSA äußert sich zu­frie­den über Ver­bot von Sport­wetten-Werbung

Posted on: 15/07/2025, 02:37h. 

Last updated on: 14/07/2025, 12:52h.

  • Laut KSA ist das Anfang Juli eingeführte Verbot von Sportwetten-Werbung ein Erfolg.
  • Die Glücksspielbehörde meldet eine reibungslose Umsetzung des Werbebanns.
  • Bisher wurden keine Sanktionen aufgrund von Verstößen verhängt.

In den Niederlanden haben Buchmacher seit Anfang Juli dieses Jahres sehr viel weniger Marketingmöglichkeiten. Das am 1. Juli in Kraft getretene Verbot der Sportwetten-Werbung ist nach Angaben der Kansspelautoriteit (KSA) weitestgehend durchgesetzt worden.

Fußballspieler
Auch in Stadien darf nicht mehr geworben werden (Bild: Flickr/W. v. Dijk, CC BY-NC-SA 2.0)

Nach Angaben der Glücksspielbehörde haben sich die Glücksspielanbieter seit dem Inkrafttreten des Verbots fast umfassend an die neue Regelung gehalten. Im Vorfeld hatte die Aufsichtsbehörde angekündigt, besonders aufmerksam zu verfolgen, ob und wo Sportwetten-Werbung geschaltet wird.

Diese Ankündigung scheint Wirkung gezeigt zu haben. So berichtet die KSA, dass seit dem Stichtag fast alle öffentlichen Anzeigen der Buchmacher verschwanden.

Das nun von der KSA umgesetzte Verbot von Sportwetten-Werbung bildet einen vorläufigen Abschluss der restriktiven Marketingvorgaben in den Niederlanden. Dort herrscht bereits seit dem 1. Juli 2023 ein Verbot der ungezielten Werbung für Online-Casinos. Damit wurde die Glücksspielwerbung an öffentlichen Plätzen und öffentlich zugänglichen Gebäuden beendet.

Besonders betroffen von dem Werbeverbot ist das Sport-Sponsoring. Seitdem dürfen die Buchmacher unter anderem nicht mehr auf den Trikots oder in Stadien mit ihrem Logo werben.

Die KSA hatte der zweijährigen Übergangsfrist zugestimmt, da Sponsorings häufig mit längerfristigen Verträgen sind. Seit wenigen Wochen ist mit dieser Marketingform jedoch auch in den Niederlanden Schluss.

Kaum Verstöße gegen die Verbotsregelung

Bei den von der Glücksspielbehörde festgestellten Verstößen handelt es sich laut KSA nur um kleinere Vergehen. Diese wurden demnach lediglich in der ersten Woche nach Inkrafttreten des Verbots entdeckt.

Dabei handelte es sich beispielsweise um den Verkauf von Waren mit dem Logo eines Sportwetten-Anbieters in den Webshops von Sportvereinen. Die betroffenen Anbieter wurden noch in der gleichen Woche abgemahnt und aufgefordert, die Verstöße abzustellen.

Zur Verantwortung der Buchmacher stellt die Behörde klar:

Die KSA betont noch einmal, dass die Glücksspielanbieter selbst für die Einhaltung des Verbots verantwortlich sind, auch wenn sie mit externen Parteien zusammenarbeiten.

Sollten die Anbieter der Aufforderung nach einer erneuten Überprüfung nicht nachkommen, drohen ihnen allerdings Sanktionen. Die KSA warnte, dass diese neben Verwarnungen auch Geldstrafen beinhalten können.