Kurioser Namensstreit zwischen Bowling-Klub und Bally’s-Casinos
Posted on: 30/07/2025, 04:10h.
Last updated on: 30/07/2025, 08:20h.
- Bally’s ist in einen Namensstreit mit einem australischen Bowling-Klub verwickelt.
- Der in Sydney beheimatete Verein verweigert dem Casino-Konzern das Namensrecht.
- Mögliche Auswirkungen auf die Star-Übernahme durch das US-Unternehmen?
Der US-amerikanische Casino-Konzern Bally’s ist in Australien in einen kuriosen Namensstreit mit einem Bowling-Klub verwickelt. Derzeit sieht es ganz danach aus, als ob der Glücksspielkonzern seinen Markennamen aufgrund einer ähnlichen Namensgebung auf dem fünften Kontinent nicht nutzen darf.

Normalerweise stellt die Eintragung der Namensrechte für Unternehmen in anderen Ländern keine große Hürde dar. Bally’s wird jedoch aktuell in dieser Hinsicht in Australien mit einer Herausforderung konfrontiert.
Grund dafür ist der 1956 in Sydney gegründete Balgowlah Bowling Club. Der traditionsreiche Verein wird von seinen Mitgliedern und Fans seit Jahrzehnten auch liebevoll The Bally genannt. Deshalb hatte der Vorstand im vergangenen September beschlossen, den Kosenamen als geschützte Marke anzumelden.
Gegenüber der Zeitung The Sydney Morning Herald erklärte der Klubdirektor Tony Wagener:
Das hat etwas von David gegen Goliath (…) Wir mögen einfach den Namen und firmieren unter ihm. Also dachte ich, wir sollten ihn besser als Marke eintragen lassen. Schließlich nennen es alle The Bally.
Die lokale Identifizierung mit dem Klub sei entscheidend für dessen Überleben, so Wagener. Aufgrund finanzieller Schwierigkeiten habe dieser im vergangenen Jahr vor dem Aus gestanden und sei auf Unterstützung der Gemeinde angewiesen. Deshalb sei das Namensrecht von hoher Bedeutung.
Zu große Verwechslungsgefahr?
Bally’s wurde Anfang Juni über das Problem informiert, als Markenrechtler den Casino-Betreiber auf die ähnliche Namensgebung hinwiesen.
Laut Medienberichten erklärte eine Kanzlei zu dem Namensstreit:
Ihre Marke ähnelt stark der älteren Marke [des Bowls Clubs], da sie ähnliche wesentliche Elemente aufweisen, nämlich Bally’s und Bally (…) Wir nehmen die Unterschiede zwischen diesen Marken zur Kenntnis. Diese reichen jedoch nicht aus, um Ihre Marke ausreichend zu unterscheiden.
Die Ähnlichkeit berge die Gefahr, dass Verbraucher das Bally’s-Angebot mit dem der älteren Marke verwechselten. Dies könnte Auswirkungen auf die geplante Übernahme des australischen Casino-Betreibers Star Entertainment haben. Nach derzeitigem Stand wäre eine Umbenennung der Spielstätten in Bally’s nicht möglich.
Allerdings besteht durchaus die Möglichkeit, dass sich die beiden Organisationen gütlich einigen. Zwar erklärte Wagener, dass sein Bowling-Klub nicht die Absicht habe, seinen Namen aufzugeben.
Zugleich aber zeigte er sich offen für Gespräche. Angesichts der finanziellen Schwierigkeiten könnte der Bowling-Klub also gewillt sein, sein Namensrecht gegen eine gewisse Summe zu teilen.
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