Österreich: Keine Ruhe im Fall Bartholt gegen Novomatic

Posted on: 18/01/2019, 03:50h. 

Last updated on: 18/01/2019, 03:50h.

Vor fast drei Jahren reichte Peter Bartholt (64), ehemaliger Rapid Wien Torwart, erstmals Klage gegen den Glücksspielkonzern Novomatic ein. Der Konzern schuldete ihm angeblich Geld, doch was folgte, war Beginn eines langen komplizierten Prozesses, bei welchem es plötzlich auch um Parteienbetrug und Scheinverträge ging. Nachdem Barthols Klagen in zwei Instanzen abgewiesen wurde, flammt der Fall aktuell erneut auf – jedoch mit einer spannenden Kehrtwende.

Novomatic Gumpoldskirchen
Novomatic klagt zurück – Erpressungsvorwürfe gegen Bartholt (Bild: Wikimedia)

Ein hartnäckiger Kläger

Der ehemalige Wiener Torhüter Peter Bartholt pflegte über Jahre eine enge Geschäftsbeziehung mit dem österreichischen Glücksspielkonzern Novomatic und leitete im Namen der Firma einige Glücksspiellokale mit Spielautomaten.

Doch im Jahr 2014 wurde in der österreichischen Hauptstadt das Automatenverbot eingeführt, weshalb ebendiese Lokale plötzlich vor dem Aus standen. Bartholt behauptete, dass Novomatic ihm weitere zehn Jahre der Geschäftsbeziehung zugesichert hätte. Dafür sollte das Unternehmen ihm mehrere Millionen Euro zahlen.

Spielautomat
Spielautomatenverbot in Wien 2015 (Bild: Casino.org)

Nachweislich überwies ihm Novomatic daraufhin 2,04 Mio. Euro, was laut Bartholt nur eine Anzahlung der eigentlich geforderten Summe gewesen sein sollte. Einen schriftlichen Vertrag, der diese Zahlung belegte oder ihm eine bestimmte Summe zusicherte, gab es zu keiner Zeit. Das einzige, was gleichzeitig schriftlich festgehalten wurde, waren die Mietrechte der Lokale, die Bartholt an den Konzern gab.

Weil Bartholt sich mit dieser Zahlung nicht zufriedengeben wollte, beschloss er zu klagen. Doch Novomatic stritt ab, mit Bartholt eine Vereinbarung zur Weiterführung der Geschäfte eingegangen zu sein und erklärte den eingegangenen Geldbetrag mit ebendiesen verkauften Mietrechten.

Laut Bartholts Anwalt sei diese Zahlung unverhältnismäßig hoch gewesen, doch mangels fehlender Beweise konnte die Klage letztendlich nicht durchgesetzt werden. Für den Kläger war die Angelegenheit noch längst nicht vom Tisch, weshalb dieser es im Herbst 2017 noch einmal versuchte – jedoch erneut ohne Erfolg.

Und doch hatte Bartholt etwas Großes ins Rollen gebracht, denn mittlerweile war die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft involviert.

Kniffelige politische Verwicklungen

Im Rahmen seiner Anwaltsgespräche kam nämlich eine weitere Ungereimtheit ans Licht. Von Bartholts Bankkonto gingen jeden Monat mehrere Tausend Euro auf das Konto von Ex-BZÖ-Politiker Peter Westenthaler. Novomatic habe ihn um die regelmäßigen Überweisungen gebeten.

Bartholt hatte sich angeblich nichts bei diesen Zahlungen gedacht und erst durch seinen Anwalt erfahren, dass diese möglicherweise eine illegale Aktivität darstellen könnten.

Um diese fragwürdigen Überweisungen zu verschleiern, habe es laut Bartholt zwischen seinen Unternehmen und Novomatic Scheinverträge gegeben. Dabei habe es sich um Konsulentenvereinbarungen (Bartholt sollte eine beratende Tätigkeit bei Novomatic ausüben) gehandelt. Doch laut dem Ex-Fußballer sei diese Leistung von ihm nie erbracht worden.

Peter Westenthaler
Ominöse Zahlungen an Peter Westenthaler (Bild: Wikipedia)

Zwischen 2009 und 2014 gingen unter dem Deckmäntelchen der Verträge insgesamt 465.000 Euro auf Bartholts Konto ein. Und im selben Zeitraum flossen von diesem Konto 297.500 Euro auf das Konto des BZÖ-Politikers.

Im Mai 2018 zog die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft eine Wirtschaftsexpertin hinzu. Diese schenkte Bartholt insgesamt zwar mehr Glauben als dem Prozessgegner Novomatic, doch eine eindeutige Klärung konnte auch durch ihre Ermittlungen nicht erreicht werden.

Eine Zahlung von 60.000 Euro im Jahr 2010 warf nämlich ebenfalls Fragen auf. Diese ging an die Hallo-Graz Medien GmbH. Diese wiederum sollte im Gegenzug in einem BZÖ-nahen Printmedium entsprechende Parteienwerbung inserieren.

Der damalige Novomatic-Chef Franz Wohlfahrt drehte den Vorwurf der Parteienunterstützung in dem Zusammenhang jedoch um und behauptete, Bartholt habe ihn um die Zahlung gebeten, um „seinen Freund Peter Westenthaler“ unterstützen zu können. Die Wahrheit über die Angelegenheit ist noch heute nicht bekannt.

Der Kläger wird zum Angeklagten

Doch genau jetzt wendet sich der gesamte Fall und der jahrelange Kläger Peter Barthhold sitzt selbst auf der Anklagebank. Vorgeworfen werden ihm nun Prozess-Betrug und schwere Erpressung.

Die von ihm in den letzten Jahren vorgebrachten Beweise seien gefälscht worden, um seine damaligen Geldforderungen gegen Novomatic unrechtmäßig durchzusetzen.

Wie die österreichischen Medien berichteten, lägen neue Insider-Informationen vor, die Bartholt schwer belasten würden. Diese kämen vom Chefredakteur der Glücksspiel-Homepage spieler-info.at, Professor Gert Schmidt.

Im Rahmen einer Recherche über illegales Glücksspiel sei dieser bereits 2016 auf Bartholts Namen gestoßen und habe in Folge Anzeige gegen diesen erstattet. Gleichzeitig habe er von Bartholts „Erpressungsplänen“ gegenüber Novomatic erfahren.

Dieser habe von den Verantwortlichen des Unternehmens 25 Mio. Euro verlangt und gedroht, andernfalls eine „kreditschädigende Medienkampagne“ zu starten. Präzise ginge es dabei sogar um die unrechtmäßigen Zahlungen an Westenthaler, die Novomatic als illegale Parteienförderung zugeschoben werden sollten.

Der österreichischen Tageszeitung ÖSTERREICH gegenüber beteuerte Bartholt allerdings ganz klar seine Unschuld. In der Tat freue er sich auf einen weiteren Prozess.

Nichts als Ungereimtheiten

Der nun erneut angeheizte Prozess könnte sich allerdings sehr in die Länge ziehen. Es steht Aussage gegen Aussage gegen Aussage und derzeit steht keine der betroffenen Parteien in einem besonders guten Licht.

Die neuen Hinweise durch Prof. Schmidt jedoch scheinen das Blatt in der Tat zu wenden und sollte sich der Vorwurf der Erpressung und des Prozessbetruges bestätigen, könnten Bartholt massive Strafen drohen.

Gemäß § 293 StGB (Österreich) wird die Fälschung von Beweismitteln mit einer Freiheitstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe von 720 Tagessätzen bestraft. Bei Erpressung könnte er je nach Schweregrad zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren verurteilt werden (§ 144, StGB).

Der Fall bleibt ohne Zweifel weiterhin spannend und es ist zu hoffen, dass in Kürze genügend stichhaltige Beweise vorliegen werden, damit die Wahrheit ans Licht gebracht werden kann. Bis dahin heißt es weiterhin: In dubio pro reo (im Zweifel für den Angeklagten)