Australier scheitert mit Klage auf Auszahlung von angeblichem Millionen­gewinn von 1997

Posted on: 12/04/2020, 05:30h. 

Last updated on: 10/04/2020, 02:23h.

Ein australisches Gericht wies in dieser Woche die Klage eines Mannes ab, der sich überzeugt gab, von der Lotteriegesellschaft NSW Lotteries um einen Millionengewinn betrogen worden zu sein. Der Kläger David Owen R. gab an, sich zu erinnern, vor 23 Jahren einen Jackpot in Höhe von 3,3 Mio. Australischen Dollar geknackt zu haben. Dieser sei ihm jedoch nicht ausgezahlt worden.

Lottokugeln
Der Kläger ist sich sicher, vor 23 Jahren im Lotto gewonnen zu haben (pixabay.com/ChiniGaray)

„Vorläufiger Gewinner“ seit 1997?

Am Mittwoch endete ein dreijähriger Prozess (Seite auf Englisch), den der Australier David Owen R. vor dem New South Wales Supreme Court gegen die Lotteriegesellschaft von NSW angestrengt hatte, mit einem klaren Urteil: Der Mann, der von Invaliditätsrente lebt, hat keinen Anspruch auf einen nicht abgeholten Jackpot-Gewinn aus dem Jahr 1997.

Über die Jahre reklamierten bereits 50 Personen unabhängig voneinander den Hauptgewinn der OzLotto-Ziehung vom 23. September 1997 für sich. Ein Frührentner, dessen Klage im Jahr 2014 scheiterte, soll auch den nun zu Ende gegangenen Prozess besucht haben. Hierbei soll es zu einem Handgemenge zwischen den beiden selbsterklärten Gewinner gekommen sein.

David Owen R. behauptet, bei der Abgabe eines Lottoscheins im Jahr 1997 auf dem Terminal der Annahmestelle kurz die Worte „vorläufiger Gewinner“ aufblinken gesehen zu haben. Der Angestellte, ein Asiate, der kaum Englisch gesprochen habe, habe das Ticket jedoch mit den Worten „nicht gewonnen“ weggeworfen.

Erinnert habe er sich an den Vorfall erst im Jahr 2015. Bei Recherchen sei er dann auf den nie abgeholten Jackpot von 1997 gestoßen. Ab diesem Zeitpunkt habe er versucht, der Lotteriegesellschaft klarzumachen, dass er der rechtmäßige Gewinner der umgerechnet rund 1,9 Mio. Euro sei.

„Absurde Erzählung“

Die Beteuerungen der Lotteriegesellschaft, an ihren Terminals nie mit dem Ausdruck „vorläufiger Gewinner“ gearbeitet zu haben, hielt David Owen R. nicht davon ab, den Klageweg zu beschreiten. Auch dass er über keinerlei Beweise für seine Geschichte verfügte, schien den Mann, der sich nach einem Zerwürfnis mit seinem Pro Bono-Anwalt selbst vor Gericht vertrat, nicht zu sorgen.

In seiner Begründung der Klageabweisung erklärte der zuständige Richter nun:

Die gesamte Erzählung des Klägers ist absurd. Das Verfahren wurde vom Kläger nicht nur ohne angemessene Beweisgrundlage verfolgt, sondern von ihm auch überzogen und ineffizient durchgeführt.

Nicht nur seien die Angaben des Klägers lückenhaft und inkonsistent, auch habe er ein Vergleichsangebot der Lotteriegesellschaft abgelehnt, die so Kosten habe sparen und das Gericht habe entlasten wollen.

Nun ist der Traum vom Millionengewinn für David Owen R. ausgeträumt. Zudem muss er für einen Teil der Kosten aufkommen, die der Lotteriegesellschaft aufgrund seiner „unverantwortlichen Verfolgung dieser aussichtslosen Behauptung“ entstanden seien, so die Anordnung des Gerichts.